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| Ehrenordnung der WKA
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01.00.2007 |
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Dies ist die Ehrenordnung der WKA,
nach dieser Ordnung werden Ehrungen durchgeführt. |
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§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegende Ehrenordnung regelt Ehrungen in der WKA - Germany. Mittel für diese Ehrungen stellt der Verband.
§ 2 Ehrungen
Die WKA - Germany. ehrt verdiente Mitglieder und Förderer des Kampfsportes in Deutschland.
2.1. Durch Präsente mit Urkunde
2.1.1. an verdienstvolle Förderer der WKA - Germany innerhalb und außerhalb des Verbandes
2.1.2. an aktive und passive Mitglieder des Verbandes zu ihrem runden Geburtstag, ab und einschließlich dem 50-sten
2.1.3. an Sportler/Funktionäre mit übertragenen Funktionen/Aufgaben und sehr guter Aufgabenerfüllung
2.2. Ehrennadel in Bronze
2.2.1. für aktive und vorbildliche Sportler des Verbandes mit Erfolgen bei Landesmeisterschaften oder Internationalen Meisterschaften
2.2.2. für verdienstvolle Sportler oder Funktionäre mit einer mindestens
6-jährigen und vorbildlichen Arbeit
2.2.3. für erfolgreiche Trainer mit Erringung mindestens eines Deutschen- oder Internationalen Meistertitel
2.3. Ehrennadel in Silber
2.3.1. für aktive und vorbildliche Sportler des Verbandes mit Erfolgen bei Internationalen Meisterschaften oder Europameisterschaften
2.3.2. für verdienstvolle Sportler oder Funktionäre mit einer mindestens
12-jährigen und vorbildlichen Arbeit
2.3.3. für erfolgreiche Trainer mit Erringung mindestens eines Internationalen- oder Europameisterschaftstitel
2.4. Ehrennadel in Gold
2.4.1. für aktive und vorbildliche Sportler des Verbandes mit Erfolgen bei Europa- oder Weltmeisterschaften
2.4.2. für verdienstvolle Sportler oder Funktionäre mit einer mindestens
16-jährigen und vorbildlichen Arbeit
2.4.3. für erfolgreiche Trainer mit Erringung mindestens eines Europa- oder Weltmeisterschaftstitel
2.5. Durch Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft
2.5.1. an Mitglieder nach mehrjähriger aktiver und erfolgreicher Arbeit als Trainer/Übungsleiter bzw. Funktionärstätigkeit im Verband
2.5.2. an überragende und verdienstvolle Förderer der WKA - Germany innerhalb und außerhalb des Verbandes.
2.6. Durch Verleihung der Ehrenpräsidentschaft
2.6.1. an Vorstandsmitglieder nach mehrjähriger aktiver überragender und verdienstvoller Funktionärstätigkeit im Verband, ein Ehrenpräsident hat eine Stimmerecht.
2.7. Durch Verleihung eines Dan-Grades
2.7.1. an verdienstvolle Einzelmitglieder des Verbandes für überragende Verbandsarbeit, vorbildliche Führung und ehrenvoller Lehrtätigkeit für die WKA – Germany
2.8. Anspruch
2.8.1. Ein Anspruch für eine Ehrung besteht nicht.
§ 3 Ausführungsbestimmungen für Ehrungen
3.1. Anträge auf Ehrungen können durch alle Verbandsmitglieder schriftlich und mit Begründung an den Landesvorstand gestellt werden.
3.2. Ehrungen nach § 2 Abs. 1 bis 3 werden durch den Verbandsvorstand beschlossen. Ehrungen nach § 2 Abs. 4 durch die Mitgliederversammlung der Landes- und Fachgruppen beschlossen.
3.3. Die Ehrung ist durch ein Vorstandsmitglied, wenn möglich durch den
Präsidenten, in geeigneter Form vorzunehmen.
3.4. Eine Verleihung eines Dan-Grades ist erst ab dem 2. Dan-Grad möglich; die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand der den Landes- und Fachgruppen in Absprache mit der WKA - Germany
3.5. Eine Verleihung ab und einschließlich des 6. Dan-Grades ist möglich; die Entscheidung darüber obliegt der WKA - Germany.
Beschlossen am 21.Januar 2007 in Karlsruhe durch die Vorstandsversammlung.
Gez.
Klaus Nonnemacher
World Vice President Protokollführer
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